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Keine Betriebsaufspaltung bei je hälftiger Beteiligung von Ehegatten an der vermeintlichen Besitz-GbR
Vermieten Ehegatten in der Rechtsform einer GbR ein ihnen je zur Hälfte gehörendes Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage an eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Ehemann ist, so besteht mangels personeller Verflechtung keine Betriebsaufspaltung zwischen der GbR und der GmbH, wenn die Ehefrau bei der GbR stets nur von Fall zu Fall stillschweigend ihr Einverständnis mit den Entscheidungen des Ehemanns erklärt und damit nicht, wie vom Ehemann behauptet, konkludent die Geschäftsführungsbefugnis für die GbR allein auf den Ehemann übertragen hat (Bezug: § 15 Abs. 1, 2, § 21 Abs. 1 EStG).
Das FG vertrat zudem die Auffassung, zwischen nahen Angehörigen seien nicht schriftlich, konkludent getroffene Vereinbarungen über die Übertragung der Ges...