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Zulässigkeit eines Zweitverfahrens über das insolvenzfreie Vermögen nach Freigabeerklärung
Hat ein Insolvenzverwalter erklärt, das Vermögen aus einer selbständigen Tätigkeit des Schuldners (hier: als Steuerberater) gehöre nicht zur Insolvenzmasse (Freigabeerklärung, § 35 Abs. 2 InsO), kann auf Antrag eines Neugläubigers ein auf dieses Vermögen beschränktes zweites Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die Möglichkeit der Freigabeerklärung ist eingeführt worden, um dem Insolvenzschuldner die Möglichkeit einer selbständigen Tätigkeit außerhalb des Insolvenzverfahrens zu eröffnen. Der im Rahmen dieser Tätigkeit nach der Freigabeerklärung erzielte Neuerwerb steht nur den Neugläubigern als Haftungsmasse zur Verfügung, nicht jedoch den Insolvenzgläubigern. Gibt es jedoch eine Haftungsmasse, ist auch ein gesondertes zweites Insolvenzverfahren, das nur der Befriedigung der Neugläubiger dient, zulässig. F...