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Die Bildung und Bewertung von Ansammlungsrückstellungen
Anmerkung zum
Nach dem sind Ansammlungsrückstellungen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGB, die auch in der Steuerbilanz auszuweisen sind. Im Folgenden zeigt der Beitrag die Unterschiede zwischen den beiden Erscheinungsformen der Ansammlungsrückstellungen auf und erläutert anhand von Beispielen deren Bewertung am Bilanzstichtag.
Ansammlungsrückstellungen sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten i. S. des § 249 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGB, die auch in der Steuerbilanz auszuweisen sind. Ansammlungsrückstellungen sind in echte und unechte Ansammlungsrückstellungen zu unterscheiden.
Echte Ansammlungsrückstellungen sind Rückstellungen, bei denen die Verpflichtung bereits feststeht und die Verpflichtung auf die Wirtschaftsjahre verteilt werden muss, die für das Entstehen der Verpflichtung ursächlich sind. Dementsprechend sieht § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d) Satz 1 EStG für die echte Ansammlungsrückstellung die gleichmäßige zeitanteilige Ansammlung zum jeweiligen Bilanzstichtag vor.
Hingegen besteht bei der unechten Ansammlungsrückstellung nicht nur eine Verpflichtung im wirtscha...