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Aufmerksamkeiten an Angehörige
Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung wird oftmals festgestellt, dass ein Arbeitgeber sowohl an den bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer als auch an dessen Ehefrau aus Anlass des jeweiligen Geburtstags ein Sachgeschenk im Wert von 40 € (brutto) ausgab. Es stellte sich die Frage, ob auch die Geschenke aus besonderem persönlichen Anlass an die Angehörigen als Aufmerksamkeit zu werten sind. Nicht lohnsteuerbare Aufmerksamkeiten sind u. a. auch Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40 € (brutto), die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Was unter Angehörigen zu verstehen ist, wird in den LStR 2011 nicht näher definiert. Es ist davon auszugehen, dass der Begriff „Angehörige” nach § 15 AO definiert wird. Danach rechnen zu den Angehörigen:
Verlobte,
Ehegatte,
Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
Geschwister,
Kinder der Geschwister,
Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
Geschwister der Eltern,
Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
Damit kommt...