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Rechnungsabgrenzungsposten in der IFRS-Rechnungslegung
Grundsatz der Periodenabgrenzung mithilfe von Rechnungsabgrenzungsposten
Die Bilanzierung der transitorischen RAP folgt dem Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung, da es hierbei um die zeitraumbezogene Verteilung von Ausgaben und Einnahmen geht. Teilweise erfolgt hierbei auch eine Bilanzierung nach dem Grundsatz der sachlichen Abgrenzung. Dabei sind die ergänzenden qualitativen Anforderungen an die Rechnungslegung zu beachten. Spezielle Bilanzierungsregeln für transitorische RAP finden sich außerhalb des Frameworks in Einzelstandards der IFRS nicht wieder.
Die Bilanzierung antizipativer RAP erfolgt hingegen nach dem Realisationsprinzip, da es hierbei um die generelle Frage des Gewinnentstehungszeitpunkts geht. Auch hierfür ist wiederum die Frage entscheidend, wann ein Vermögenswert ( asset) bzw. Schuld ( liability) bilanziell angesetzt werden kann. Im Gegensatz zu den transitorischen RAP sind bei der Bilanzierung neben dem Rahmenwerk der IFRS noch Spezialvorschriften in Einzelstandards zu beachten, welche die Aktivierung bzw. Passivierung solcher RAP noch erweitern oder einschränken.
Das IASB und das amerikanische FASB als Standardsetter werden zukünftig die Ansatzkriterien für ...