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EuGH Urteil zur Exklusivität der Übertragung von Fußballspielen
Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das Rundfunkanstalten eine gebietsabhängige Exklusivität für einzelne Mitgliedstaaten einräumt und den Fernsehzuschauern untersagt, diese Sendungen in den anderen Mitgliedstaaten mittels einer Decoderkarte anzusehen, verstößt gegen das Unionsrecht ( und C-429/08, Football Association Premier League u. a.).
[i]Vermarktungsrechte für Spiele der Premier League Die Football Association Premier League (FAPL) vermarktet die Rechte zur Fernsehausstrahlung der Spiele der Premier League. Sie räumt den Rundfunkanstalten ein ausschließliches Recht für die Live-Ausstrahlung der Spiele der Premier League nach S. 711Gebieten ein. Da ein Gebiet gewöhnlich einem Mitgliedstaat entspricht, können die Fernsehzuschauer nur die Spiele sehen, die von den Rundfunkanstalten mit Sitz in dem Mitgliedstaat ausgestrahlt werden, in dem sie wohnen. Um eine solche gebietsabhängige Exklusivität zu schützen, verpflichtet sich jede Rundfunkanstalt ihr Satellitensignal zu verschlüsseln und es im verschlüsselten Zustand über Satellit nur den Abonnenten des ihm zugewiesenen Gebietes zu übermitteln.
[i]Verstoß gegen freien Dienstleistungsverkehr Die den vorliegenden Rechtssachen zugrund...