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KSR Nr. 10 vom Seite 11

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2012

BMF gibt neue Muster bekannt

Martin Hilbertz

Das BMF hat über die Lohnsteuerbescheinigungen ab 2012 informiert und die neuen Formulare präsentiert. Darüber hinaus hat das BMF umfangreich zu den vorzunehmenden Eintragungen Stellung genommen.

Hintergrund

Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. 2. des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifiziert vorzunehmen. Abweichend hiervon kann eine Besondere Lohnsteuerbescheinigung von Arbeitgebern ausgestellt werden, für die das Betriebsstättenfinanzamt zugelassen hat, dass diese nicht am elektronischen Abrufverfahren teilnehmen (§§ 39e Abs. 7, 41b Abs. 1 Sätze 4 bis 6 EStG). Dies gilt insbesondere für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8a SGB IV im Privathaushalt beschäftigen und die Lohnsteuerbescheinigung nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung und die Ausschreibung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2012 sind § 41b EStG sowie R 41b LStR ma...

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