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Begrenzung von Versicherungsprovisionen
[i]NWB 16/2011 S. 1313Die Regierungsfraktionen beabsichtigen, Vermittlungsprovisionen in der privaten Kranken- und Lebensversicherung per Gesetz zu begrenzen. Dazu soll der schon in der Beratung befindliche Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (BT-Drucks. 17/6051) um entsprechende Regelungen ergänzt werden. Anlass dafür ist die Deutung der Koalitionsfraktionen, dass Neuverträge in der privaten Krankenversicherung häufig „provisionsgetrieben” sind. Die Deckelung soll bei 2,67 % der Bruttobeitragssumme erfolgen, was etwa acht Monatsbeiträgen entsprechen soll. Die Änderung soll bereits zum in Kraft treten.
Die Vertreter der privaten Versicherungen lehnen die vorgeschlagene Regulierung ab. Provisionen würden ohnehin i. d. R. nur fünf Monatsbeiträgen entsprechen; dagegen geht der Bund der Versicherten von bis zu 16 Monatsbeiträgen aus. Der PKV-Verband hält außerdem das schnelle Inkrafttreten der Regelung für problematisch: Die Versicherungsunternehmen könnten nicht bis zum Jahresende mit über 400.000 Versicherungsvermittlern sprechen und deren (provisionsbasierte) Verträge ändern.
Inhalt des bestehenden G...