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Das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz
I. Einführung
Der Bundestag hat das Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) am verabschiedet. Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am dem Gesetz zu. Es enthält insbesondere neue Regelungen zu folgenden Sachverhalten:
Rechnungslegung der GmbH & Co. KG;
Sanktionen bei Nichtoffenlegung von Jahresabschlüssen usw.;
Anhebung der Schwellenwerte für Kapitalgesellschaften in § 267 HGB;
Herabsetzung der Schwellenwerte für Konzerne in § 293 HGB;
Ausweitung des Anwendungsbereichs für befreiende Konzernabschlüsse in § 292a HGB.
Das Gesetz ist als Artikelgesetz ausgestaltet, d. h. es werden nur bestehende Gesetze ergänzt bzw. geändert.
II. Umsetzung der sog. GmbH & Co.-Richtlinie
1. Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat auf Vorschlag der Kommission, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Richtlinie des Rates v. zur Änderung der 4. und 7. EG-Richtlinie verabschiedet (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften v. Nr. L 317/60 ff.). Danach steht es u. a. im Widerspruch mit diesen Richtlinien, wenn OHG und KG, bei denen alle unbeschränkt haftenden Gesel...