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Neuregelungen der Einkommensteuer-Richtlinien 1999 (Teil A)
Rechtsgrundlagen: §§ 2, 2a, 4, 4a, 4d, 5, 5a, 6, 6b, 7, 9, 9b, 10b, 10d, 12, 13, 13a, 14, 15, 15a, 16, 17, 32c, 34, 34b, 34c, 52 EStG; EStR 1999 v. , BStBl I Sondernummer 3/1999.
I. Einführung
Die für den Bereich der Besteuerung unternehmerischer Aktivitäten zahlreichen und teilweise allgemein bedeutsamen Änderungen des EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. (BGBl I S. 402; nachfolgend StEntlG; vgl. auch Grützner, BBK F. 15 S. 1117 ff., und BBK F. 10 S. 653 ff.) sind weitgehend erstmals für den Veranlagungszeitraum 1999 bzw. das erste nach dem endende Wirtschaftsjahr anzuwenden. Es konnte deswegen erwartet werden, daß die Finanzverwaltung in der turnusmäßig anstehenden Neufassung der EStR zu diesen Problemkreisen Stellung nimmt.
Diesen Erwartungen tragen die nunmehr vorliegenden EStR 1999 nur teilweise Rechnung. Eine der Ursachen dafür dürfte sein, daß im Zeitpunkt der Erstellung des Entwurfs der EStR 1999 das Gesetzgebungsverfahren zum Steuerbereinigungsgesetz 1999 (StBereinG) noch nicht abgeschlossen war. Es ist zu erwarten, daß die Finanzverwaltung zu Regelungen dieses Gesetzes - auf die in einem späteren Beitrag im einzelnen eingegangen werden wird - noch gesondert Stellung nehmen wird.
Nachfolgend soll auf die Neuregelungen der EStR 1999 eingegange...