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BBK Nr. 17 vom Seite 865 Fach 15 Seite 1113

Gesetz zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG)

Das Gesetz zur Einführung des Euro (EuroEG) v. ist im BGBl I S. 1242 bzw. im BStBl I S. 860 veröffentlicht worden. Das mit Wirkung v. in Kraft tretende Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für den Übergang in die dritte Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Nachfolgend ist als Auszug des EuroEG der Artikel 4 abgedruckt, der die Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet des Bilanzrechts behandelt. Über die bilanziellen Auswirkungen des Gesetzes haben wir ausführlich in und in bzw. S. 6179 berichtet.

§ 1  Änderung des HGB

Das HGB in der im BGBl III veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. (BGBl I S. 786), wird wie folgt geändert:

1.  In § 244 werden die Wörter ”Deutscher Mark” durch das Wort ”Euro” ersetzt.

2.  In § 284 Abs. 2 Nr. 2, § 313 Abs. 1 Nr. 2 sowie § 340h Abs. 1 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter ”Deutsche Mark” durch das Wort ”Euro” ersetzt.

2a. In § 292a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter ”Deutscher Mark” durch das Wort ”Euro” ersetzt.

2b. In § 318 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter ”zwei Millionen Deutsche Mark” durch die Wörter ”ein...

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