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Gesetz zur Einführung des Euro (Euro-Einführungsgesetz - EuroEG)
Das Gesetz zur Einführung des Euro (EuroEG) v. ist im BGBl I S. 1242 bzw. im BStBl I S. 860 veröffentlicht worden. Das mit Wirkung v. in Kraft tretende Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für den Übergang in die dritte Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Nachfolgend ist als Auszug des EuroEG der Artikel 4 abgedruckt, der die Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet des Bilanzrechts behandelt. Über die bilanziellen Auswirkungen des Gesetzes haben wir ausführlich in und in bzw. S. 6179 berichtet.
§ 1 Änderung des HGB
Das HGB in der im BGBl III veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. (BGBl I
S. 786), wird wie folgt geändert:
1. In § 244 werden die Wörter ”Deutscher
Mark” durch das Wort ”Euro” ersetzt.
2. In § 284 Abs. 2 Nr. 2, § 313
Abs. 1 Nr. 2 sowie § 340h Abs. 1 Satz 1 und 2
werden jeweils die Wörter ”Deutsche Mark” durch das Wort
”Euro” ersetzt.
2a. In § 292a Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter
”Deutscher Mark” durch das Wort ”Euro”
ersetzt.
2b. In § 318 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter
”zwei Millionen Deutsche Mark” durch die Wörter ”ein...