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Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
I. Ziele
Das Gesetz ist das Ergebnis einer seit 1995 in verschiedenen Arbeitsgruppen vorbereiteten Änderung handelsrechtlicher Gesetze, insbesondere des AktG und des HGB. Im einzelnen geht es um Verbesserungen im Rahmen der Arbeit des Aufsichtsrats, Erhöhung der Transparenz, Stärkung der Kontrolle durch die Hauptversammlung, Abbau von Stimmrechtsdifferenzierungen, Zulassung moderner Finanzierungs- und Vergütungsinstrumente, Verbesserung der Qualität der Abschlußprüfung und der Zusammenarbeit von Abschlußprüfer und Aufsichtsrat. Den Hintergrund der Überlegungen bilden vor allem auch Krisen großer Unternehmen bzw. Konzerne, u. a. Deutsche Bank AG (Schneider Konkurs), Metallgesellschaft AG (Verluste aus Devisengeschäften), Opel AG (Bestechung im Einkauf).
Das Gesetz betrifft vor allem börsennotierte AG und weniger mittelständische Unternehmen. Dabei wird auch die zunehmende Globalisierung der Kapitalmärkte und die anlegerorientierte Unternehmensstrategie in die Überlegungen einbezogen.
Im Zuge der Beratungen im Rechtsausschuß wurde ein neues Element zur externen Rechnungslegung eingeführt, nämlich die Errichtung eines Privaten Rechnungslegungsgremiums bzw. die Bildung ei...