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FG München Urteil v. - 14 K 2963/09

Gesetze: AO § 227, AO § 37 Abs. 1, AO § 3 Abs. 4, AO § 347

Kein Erlass von Säumniszuschlägen, wenn die Grundlagen für eine sog. Verrechnungsstundung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen

Leitsatz

1. Eine so genannte Verrechnungsstundung ermöglicht das Hinausschieben der Zahlungsverpflichtung gemäß § 222 AO, wenn der Steuerpflichtige mit einer Gegenforderung des FA noch nicht aufrechnen kann, diese aber besteht bzw. bestehen wird und auch alsbald fällig sein wird.

2. Insoweit genügt es jedoch nicht, wenn nur eine ungewisse oder unbestimmte Aussicht auf Erstattung der Steuer besteht (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. Urteil v. , XI R 22/97, BFH/NV 1998, 418). Erforderlich ist vielmehr, dass ein Steuererstattungsanspruch mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit alsbald zu erstatten sein wird.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
XAAAD-92580

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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 24.03.2011 - 14 K 2963/09

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