Kein Erlass von Säumniszuschlägen, wenn die Grundlagen für eine sog. Verrechnungsstundung erst zu einem späteren Zeitpunkt
vorliegen
Leitsatz
1. Eine so genannte Verrechnungsstundung ermöglicht das Hinausschieben der Zahlungsverpflichtung gemäß § 222 AO, wenn der
Steuerpflichtige mit einer Gegenforderung des FA noch nicht aufrechnen kann, diese aber besteht bzw. bestehen wird und auch
alsbald fällig sein wird.
2. Insoweit genügt es jedoch nicht, wenn nur eine ungewisse oder unbestimmte Aussicht auf Erstattung der Steuer besteht (ständige
BFH-Rechtsprechung, vgl. Urteil v. , XI R 22/97, BFH/NV 1998, 418). Erforderlich ist vielmehr, dass ein Steuererstattungsanspruch
mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit alsbald zu erstatten sein wird.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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