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BFH 12.07.2011 VI B 12/11, NWB 40/2011 S. 3338

Einkommensteuer | Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Lose geführte Aufzeichnungen genügen laut den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch nicht. Das Finanzgericht ist in der ersten Instanz richtigerweise zu dem Schluss gelangt, dass die im Streitfall mithilfe des Programms MS Excel erstellten Tabellenblätter sowie die diesen zugrunde liegenden handschriftlichen Aufzeichnungen des Klägers nicht den von der Rechtsprechung geforderten Anforderungen genügen. Eine Manipulation hinsichtlich der gefahrenen Kilometer zu einem späteren Zeitpunkt kann nicht ausgeschlossen werden. Auch wirft der Rechtsstreit keine grundsätzlichen, fallübergreifenden Rechtsfragen auf, die noch durch den BFH geklärt werden müssten. Insbesondere ist nicht klärungsbedürftig, ob lose handschriftlich geführte Aufzeichnungen durc...

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