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Nicht jede Zahlung in Zusammenhang mit einer Erbschaft unterliegt der Erbschaftsteuer
BFH ändert seine Rechtsprechung zu Vergleichzahlungen bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen
Das Erbschaftsteuergesetz enthält einer Reihe von ausdrücklich benannten Tatbeständen, die der Erbschaftsteuer unterworfen sind. Zum Beispiel führt die klassische Erbenstellung dazu, dass der Erwerb der Erbschaftsteuer unterworfen wird. Von der Erbschaftsteuer sind aber auch weitere Tatbestände umfasst, die man zivilrechtlich nicht als „Erbschaft” sieht. So unterliegt auch der Erwerb des Pfichtteilsberechtigten, der ja gerade nicht Erbe geworden ist, der Erbschaftsteuer. Bisher hat der BFH auch die Zahlungen, die jemand erhielt, der sich mit einem anderen um die Frage gestritten hat, ob er überhaupt Erbe geworden ist, der Erbschaftsteuer unterworfen. Hiervon weicht er nun ab und verneint eine Steuerbarkeit von solchen Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen.
I. Einleitung
Dem Verfahren des NWB HAAAD-85252 lag folgender Sachverhalt zugrunde:
1. Sachverhalte
Die Erblasserin (E) hatte mehrere Testamente errichtet. Im Jahr 1986 und 1997 hatte sie jeweils ihren Neffen, den Kläger (K) des vorliegenden Verfahrens, zum Alleinerben eingesetzt und Vermächtnisse zu Gunsten weiterer Personen verfügt. Im Jahr 2002 verfasste sie da...