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IWB 18/2011 S. 676

Türkei | Erstes unilaterales APA abgeschlossen

[i]Seit dem 1.1.2009 können in der Türkei körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen uni-, bi- und multilaterale APAs abschließenDas türkische Finanzministerium hat mitgeteilt, dass am das erste unilaterale APA (Einigung über Anwendung von Verrechnungspreisen für grenzüberschreitende Tranksaktionen mit Wirkung für die Zukunft) abgeschlossen wurde. Seit dem können in der Türkei körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen uni-, bi- und multilaterale APAs abschließen. Für 2011 beträgt die jährlich neu festgelegte Gebühr 33.171 TRY (ca.: 13.580 €). Das APA gilt für maximal drei Jahre. Die endgültige Vereinbarung wird als gutes Zeichen für den zu erwartenden Abschluss eines ersten bilateralen APAs gesehen.

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