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Anrechnung spanischer Quellensteuer auf deutsche Abgeltungsteuer für das Jahr 2009
[i]Steuerliche Behandlung von Kapitaleinkünften in Spanien Das BMF hat mit seinem Schreiben vom (IV C 1 - S 2406/10/10001 :002) zur Anrechnung spanischer Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer nach § 43a Abs. 3 EStG für das Jahr 2009 wie folgt Stellung genommen:
Die Berücksichtigung ausländischer Quellensteuer erfolgt nach Einführung der Abgeltungsteuer zum gemäß § 43a Abs. 3 Satz 1 EStG grundsätzlich bereits bei Erhebung der deutschen Kapitalertragsteuer auf Ebene der Kreditinstitute nach Maßgabe des § 32d Abs. 5 EStG (Rn. 201 des NWB DAAAD-34883). Davon abweichend wird die deutsche Kapitalertragsteuer ohne Berücksichtigung der ausländischen Steuer erhoben, wenn im betreffenden ausländischen Staat nach dem Recht dieses Staates ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung der ausländischen Steuer besteht. In Spanien werden Kapitaleinkünfte pauschal mit 18 % (ab 2010: 19 %) besteuert. Dividendenausschüttungen sind bis 1.500 € von der Steuer befreit. Hierbei handelt es sich um einen Freibetrag, der sich auf sämtliche in einem Jahr erhaltene Ausschüttungen bezieht. Dieser Freibetrag wird beim Abzug der Quellensteuer in Spanien nicht berücksichtigt. Nicht in Spanien ansässige Dividendenem...