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Pauschalrückstellungen in der Steuerbilanz
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-91834 Die Passivierung einer Vielzahl gleichartiger ungewisser Verbindlichkeiten erfolgt regelmäßig durch Bildung einer sog. Pauschalrückstellung. Dazu ist in § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a EStG geregelt, dass auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen ist, dass der Steuerpflichtige nur zu einem Teil der Summe dieser Verpflichtungen in Anspruch genommen wird.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Allgemeine Grundsätze zur Bewertung von Pauschalrückstellungen
[i]Bilanzierung mit SicherheitszuschlagDie steuerliche Praxis der Bewertung dieser Rückstellungen wirft dazu einige Fragen auf, die sich nur aufgrund der Rechtsprechung des BFH, die dieser gesetzlichen Regelung vorausging, klären lassen. Der BFH hatte mit Urteilen v. - VIII R 62/85 (BStBl 1989 II S. 359) und v. - I R 153/86 (BStBl 1991 II S. 479) festgestellt, dass es den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung widerspricht, wenn ein Kaufmann Verbindlichkeiten in seiner Bilanz ausweist, obwohl mit einer Inanspruchnahme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu rechnen ist. Allerdings ist es nach Ansicht des BFH zur Beachtung des Vorsichtsprinzips geboten, nur die...