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Sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Situation des Entleihers von Leiharbeitnehmern
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3273Das NWB EAAAD-73281 entschieden, dass ein Tarifvertrag einer christlichen Gewerkschaft im Bereich der Leiharbeit wegen deren fehlender Tariffähigkeit unwirksam war. Falls der Verleiher einen solchen unwirksamen Tarifvertrag angewendet hatte, um ein niedrigeres Entgelt als im Betrieb des Entleihers üblich [i]BAG, Beschluss v. 14. 12. 2010 - 1 ABR 19/10 NWB EAAAD-73281 zu zahlen, können der Leiharbeitnehmer und die Sozialversicherungsträger von dem Verleiher die Differenz zwischen den geschuldeten und den bisher tatsächlich gezahlten Beträgen verlangen. Unter bestimmten Umständen kann aber auch der Entleiher in Anspruch genommen werden. Der Beitrag zeigt auf, welche Risiken der Entleiher in Bezug auf die Inanspruchnahme von Arbeitsentgelt, Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer trägt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Allgemeines zur Arbeitnehmerüberlassung
[i]Anspruch der Leiharbeitnehmer auf Equal Pay ist ausgeschlossen bei wirksamem TarifvertragIn manchen Branchen wird der Einsatz von Leiharbeitnehmern genutzt, um Arbeitskräfte zu niedrigeren Kosten als die Stammbelegschaft einsetzen zu können. Da der Verleiher regelmäßig eine Marge für seine Tätigkeit erhält, ist dies nur möglich, fa...