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Die Schnell-Ratings der Banken: Gefahr erkannt – Gefahr gebannt!?
Kontoführung im Fokus
Bekanntlich wird jedes Unternehmen von seinen Kreditinstituten mit einem „Rating” bewertet. Die „Rating-Landschaft” ist allerdings in einem stetigen Wandel. Dieser Wandel hat die sog. Schnell-Ratings hervorgebracht, die an Unternehmer und Berater besondere Anforderungen stellen. Der folgende Beitrag erläutert, wie die Schnell-Ratings in den gesamten Kreditprozess einzuordnen und welche Bewertungskriterien relevant sind, und wie Sie als Berater Ihre Mandanten darauf vorbereiten können.
I. Die Einordnung der Schnell-Ratings in den Kreditprozess
Der Einsatz von Ratingverfahren in Banken und Sparkassen beruht auf den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute – MaRisk” der Bankenaufsichtsbehörde „Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)”. Diese verlangt ein Risikoklassifizierungsverfahren als Grundlage jeder Kreditentscheidung. Dazu nutzen die Kreditinstitute das sog. Rating-Verfahren, das sie im Rahmen von Basel II entwickelt haben, um die bonitätsabhängige Eigenkapitalunterlegung ihrer Kredite zu gewährleisten. [i]von Leoprechting/Gebhardt, Die Rolle der Banken in der Krise ihrer Schuldner, NWB-BB 9/2010 S. 266, NWB PAAAD-48620, infoCenter-Beitrag „Rating”, NWB LAAAB-73691
Die BaFin verlangt die Risikoklassifizierung nicht nur als Grundlage der Kreditentsc...