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Neues zur regelmäßigen Arbeitsstätte
Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 9.6.2011
Der BFH hat sich mit Urteilen vom zur Frage, wann eine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt, geäußert. Er wendet sich ausdrücklich von seiner eigenen Rechtsprechung aus dem Jahre 2005 ab und kehrt zu einer Rechtsauslegung zurück, die sich aus der BFH-Rechtsprechung vom ergibt. Die Rechtsauslegung hat in hohem Maße für die Besteuerung von geldwerten Vorteilen aus einer Dienstwagengestellung Bedeutung. Über das Lohnsteuerrecht hinaus wirken sich die Urteilsgrundsätze hinsichtlich Dienstwagen auch auf das Sozialversicherungsrecht und das Umsatzsteuerrecht in allen noch offenen Fällen aus. Nachfolgend werden die aktuellen Entwicklungen zur regelmäßigen Arbeitsstätte anhand der drei dargestellt.
Wie ist eine regelmäßige Arbeitsstätte definiert?
Wie hat der BFH bzgl. des Vorliegens von mehreren Arbeitsstätten jüngst entschieden?
Welche Merkmale sind für den BFH für das Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte derzeit entscheidend?
I. Allgemeines
Eine Abrechnung nach den Grundsätzen des Reisekostenrechts ist nur zulässig, wenn begrifflich eine „ Auswärtstätigk...