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BBK Nr. 2 vom Seite 65 Fach 12 Seite 6119
Sonderbilanzen - Teil F: Umwandlungs- und Verschmelzungsbilanzen
I. Arten der Umwandlung und Verschmelzung
Das seit dem geltende Umwandlungsgesetz ermöglicht
den
Rechtsträgern
Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften,
Genossenschaften und Vereinen, ohne Liquidation durch Gesamtrechtsnachfolge,
Sonderrechtsnachfolge oder Vollübertragung die Rechtsform zu
verändern, sich miteinander zu verbinden oder sich zu
teilen.
Der Aufbau des Umwandlungsgesetzes (UmwG) folgt diesen vier
Umwandlungsarten:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Umwandlungsart |
Vorschriften |
Verschmelzung
| |
Verschmelzung durch Aufnahme | |
Verschmelzung durch Neugründung | |
Verschmelzung unter Beteiligung | |
– von Personengesellschaften | |
– von GmbH
| |
– von AG | |
– von KGaA | |
Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen des Alleingesellschafters | |
Spaltung
(Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) | |
– Spaltung zur Aufnahme | |
– Spaltung zur Neugründung | |
– Spaltung unter Beteiligung | |
- von GmbH |
... |