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Arbeitsrecht | Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten verstößt gegen Europarecht
Piloten dürfen nicht mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den zwangsweisen Ruhestand geschickt werden. Entsprechende tarifvertragliche Vorgaben stellen eine Diskriminierung wegen des Alters dar und sind unwirksam. Eine solche Altersgrenze ist für die Luftsicherheit nicht notwendig und daher zulasten der Beschäftigten unverhältnismäßig. Berufspiloten dürfen nach internationalen Standards bis zum Alter von 65 Jahren ihre Beschäftigung einfordern. Die Klage geht auf den Tarifvertrag der Lufthansa AG zurück. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für eine Anzahl weiterer Berufsgruppen haben.