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Umsatzsteuer | Keine Rückwirkung einer Rechnungskorrektur bei Geschäftsveräußerung
Für die Berichtigung eines von einem Unternehmer unberechtigt in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrags gelten nach dem für eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen keine Besonderheiten. Mit seiner Beschwerde begehrte der Beschwerdeführer die Zulassung der Revision u. a. zur Klärung der Rechtsfrage, ob „der Grundsatz, dass Korrekturen der ursprünglich erklärten Umsatzsteuer sich im Zeitpunkt der erfolgten Korrektur auswirken, auch im Falle einer Geschäftsveräußerung im Ganzen gilt”. Einer Klärung dieser Rechtsfrage im Revisionsverfahren bedarf es nicht, weil sie sich unmittelbar aus dem Gesetz entnehmen lässt bzw. bereits geklärt ist. Gemäß § 14 Abs. 2 UStG der im Streitjahr 1994 geltenden Fassung schuldet ein Unternehmer, der in einer Rechnung für eine L...BStBl 2008 II S. 438