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Das neue Umwandlungsgesetz
Verknüpfung von Squeeze-out und Verschmel-zung sowie zusätzliche Unterrichtungspflichten
Am ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (UmwG) in Kraft getreten. Motiv der Gesetzgebung war die Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien in deutsches Recht. Die Änderungen verfolgen das Ziel, die Verwaltungslasten von Unternehmen zu reduzieren. Im Bereich der Verschmelzung und Spaltung soll dies durch Verzicht auf bestimmte Regelungen bzw. durch Erleichterungen für Berichtspflichtige für die Prüfung durch Sachverständige, für die Information der Anteilsinhaber vor der Beschlussfassung und für die Veröffentlichung bestimmter Unterlagen erreicht werden. Die weiteren Änderungen betreffen insbesondere Vereinfachungen bei der Vorbereitung der Hauptversammlung, die über den Verschmelzungs- bzw. Spaltungsvertrag beschließen soll, sowie Neuregelungen im Bereich der Konzernverschmelzung. Im Rahmen von Konzernverschmelzungen wird nun erstmalig eine umwandlungsrechtliche Regelung zum Ausschluss von Minderheitsaktionären vorgesehen (sog. Squeeze-out). Im Übrigen sind Vereinfachungen auch bei der verhältniswahrenden Spaltung zur Neugründung einer AG vorgesehen. Der nachfolgende Beitrag stellt die Änderungen vor.
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