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Umsatzsteuer | Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Mit einer Rechnung, die nicht auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinweist, und einer nicht gegenüber dem liefernden Unternehmer abgegebenen Verbringungserklärung, die den Unternehmer auch nicht namentlich bezeichnet, kann nach dem der Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 UStDV nicht geführt werden.
Die Entscheidung bestätigt, dass innergemeinschaftliche Lieferungen insbesondere steuerlich äußerst risikoreich sind, wenn es sich um Abholfälle handelt. Nur die peinlich genaue [i]Meurer, NWB 37/2011 S. 3100Einhaltung aller Formalien schützt, wenn sich der Abnehmer als Steuerbetrüger entpuppt.