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Aktien- oder EBITDA-basierte Vorstandsvergütung durch den Gesellschafter im Jahresabschluss der Gesellschaft
I. Sachverhalt
Die börsennotierte Öko AG befindet sich in einer wirtschaftlichen Schieflage. 70 % der Aktien gehören dem Mehrheitsaktionär A. Ihm gelingt es Anfang 03, den alten Vorstandsvorsitzenden abzuberufen und eine vorläufige Zusage des in vergleichbaren Fällen hoch erfolgreichen Sanierungsspezialisten X zu erhalten, für die Dauer von zwei Jahren ( bis zum ) als neuer Vorstandsvorsitzender tätig zu werden.
X wird das Amt nur antreten, wenn er neben einer normalen Grundvergütung eine hohe erfolgsabhängige Vergütung erhält. Mit Rücksicht auf antikapitalistische Ressentiments von Kleinaktionären und Kunden soll diese Vergütung aber die Öko AG nicht belasten. Über die erfolgsabhängige Komponente soll daher in jedem Fall nur eine Vereinbarung zwischen X und A getroffen werden, aus der allein A und nicht die AG selbst verpflichtet ist. Zwei Alternativen sind für beide Parteien akzeptabel:
Alternative 1: Mehrheitsaktionär A räumt X eine zeitlich befristete virtuelle Unterbeteiligung an seinen Anteilen ein. Danach hat A zum an X 20 % • 70 % = 14 % des Betrags zu zahlen, um den der durchschnittliche Börsenwert der Öko AG in 03 und...