Bausachverständiger für Fußbodenbeläge: Abgrenzung Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Leitsatz
Ein Bausachverständiger für die Begutachtung von Mängeln bei Fußbodenbelägen, der über die theoretischen Kenntnisse eines
Meisters verfügt, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Eine einem Ingenieur oder Architekten ähnliche Tätigkeit übt er nicht
aus.
Ein einem Ingenieur vergleichbaren Beruf übt ein Autodidakt nur aus, wenn er eine vergleiche Breite und Tiefe seines theoretischen
Fachwissens in den Hauptbereichen des Ingenieurstudiums nachweisen kann.
Eine sog. Wissensprüfung kommt auch bei entsprechender Antragstellung als ergänzendes Beweismittel nur in Betracht, wenn
sich aus den vorgetragenen Tatsachen zu den Umständen des Erwerbs der Kenntnisse und deren praktischer Anwendung erkennen
lässt, dass der Stpfl. über hinreichende Fachkenntnisse verfügen könnte, aber ein Nachweis anhand praktischer Arbeiten nicht
geführt werden kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 38/2011 S. 3172 KAAAD-90652
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.04.2011 - 15 K 14/11
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.