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Auswirkungen des BilMoG auf die Ausschüttungspolitik und Ergebnisabführung der Unternehmen
Zugleich Anmerkungen zu einer zutreffenden Ermittlung der Abführungssperre
Mit dem BilMoG verändert sich das Bilanzbild im Einzel- und Konzernabschluss nach HGB. Mit Blick auf Zahlungskonsequenzen, die sich bspw. in einer nunmehr – durch § 268 Abs. 8 HGB – nur noch eingeschränkt möglichen Ausschüttung oder schwierigeren (Re-)Finanzierung offenbaren, sind die einzelnen BilMoG-Effekte genau zu identifizieren. Die Ausschüttungspolitik der Unternehmen ist für viele Anteilseigner von entscheidender Bedeutung; oftmals stehen hohe Ausschüttungen im Interesse der Anteilseigner. Die Gläubiger verfolgen häufig hingegen das Ziel einer restriktiven Ausschüttungspolitik. Das BilMoG lässt auch diesen Punkt nicht unberührt und verändert das Ausschüttungspotenzial in vielerlei Hinsicht. Neben die allgemeinen Änderungen tritt die Problematik einer zutreffenden (innerkonzernlichen) Ausschüttung bzw. Abführung bei Vorliegen von Ergebnisabführungsverträgen.
IV C 2 – S 2770/09/10002 NWB UAAAD-36775
Welche Auswirkungen haben sich insbesondere durch § 268 Abs. 8 HGB auf die Ausschüttung ergeben?
Wie kann die Ausschüttungssperre bei Organschafts- verhältnissen am besten ermittelt werden?
Welche Aussage trifft das zu...