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Verwaltungsvermögen und Lohnsumme – Teil I
Besondere Einzelfälle
Mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz wurden die Begriffe Verwaltungsvermögen und Lohnsumme geprägt. Detailfragen mit den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. geklärt. Auch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz befasste sich mit diesen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Regelungen zur Begünstigung von sog. Produktivvermögen, so erfolgten rückwirkend Modifizierungen der Behaltensfristen. In diese Kette reihte sich das Jahressteuergesetz 2010 ein, welches u. a. Besonderheiten im Zusammenhang mit jungem Verwaltungsvermögen vorgibt. Trotz – oder ggf. aufgrund – der zahlreichen Regelungen treten in der Praxis häufig Zweifelsfragen auf. Hiermit setzt sich dieser Beitrag auseinander, geht kurz auf allgemeine Regelungen ein und bietet insbesondere praktische Beispielsfälle mit Lösungshinweisen. Im Fokus steht in diesem Teil I Verwaltungsvermögen i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ErbStG (Wertpapiere und vergleichbare Forderungen) unter Berücksichtigung der durchaus kritischen Frage, wann Gestaltungen ggf. die Voraussetzungen des § 42 AO erfüllen. Des Weiteren finden Sie Hinweise zur Optionsverschonung sowie einen „Rückblick” auf das Steuervereinfachungsgesetz.