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KSR Nr. 9 vom Seite 8

Gewerbliche Prägung einer Personengesellschaft im Ausland schlägt nicht auf das Inland durch

V&V-Einkünfte der ungarischen GmbH & Co. KG sind V&V-Einkünfte beim inländischen Kommanditisten

Andrew Miles

Der BFH hat entschieden, dass die Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft in Ungarn aus der Vermietung eines Betriebsgrundstücks samt Gebäude und Einrichtungen trotz der Besteuerung der Personengesellschaft in Ungarn als Körperschaft und trotz der gewerblichen Prägung i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG keine gewerblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des inländischen Mehrheitsgesellschafters sind.

Der Fall

Eine inländische natürliche Person war zu über 96 % an einer ungarischen Personengesellschaft in der Rechtsform der bt. (betéti társaság – entspricht der deutschen KG) als Kommanditist beteiligt. Die restlichen Anteile hielten eine weitere ebenfalls in Deutschland ansässige Kommanditistin sowie die einzige Komplementärin, eine kft. (korlátolt felelösségü társaság – entspricht der deutschen GmbH), an der der Mehrheitsgesellschafter der bt. ebenfalls maßgeblich beteiligt war. Die bt. vermietete eine in Ungarn gelegene, voll eingerichtete Fabrik an ein nahestehendes Unternehmen und erzielte somit Einkünfte aus der Vermietung von in Ungarn gelegenem Grundvermögen wie von beweglichen Gegenständen.

Besteuerung in Ungarn und Schluss...

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