Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 9 vom Seite 7

Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte

BFH ermöglicht den Abzug als außergewöhnliche Belastungen ohne amtsärztliches Attest

Dr. Alois Th. Nacke

Der BFH hat erneut entschieden, dass es für die Anerkennung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen nicht auf einen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch ein amtsärztliches oder vertrauensärztliches Attest ankommt. Diesmal sollen medizinisch indizierte Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein. Das im Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geratene Steuervereinfachungsgesetz 2011 soll dieser neuen Rechtsprechung aber entgegenwirken.

Medizinisch notwendiger Internatsaufenthalt

Der der 1987 geborene Sohn der Kläger hatte einen Intelligenzquotienten von 133 und wechselte von der zweiten in die vierte Grundschulklasse. Der anschließende Besuch des Gymnasiums gestaltete sich problematisch. Im Jahr 1999 verweigerte der Sohn den Schulbesuch. Der Allgemeine Sozialdienst empfahl im Zusammenhang mit der Frage der Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) einen Besuch der B-School in Schottland, um einer bereits entstehenden Fehlentwicklung des Kindes entgegenwirken zu können und bleibende seelische und soziale...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen