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FG Münster 01.08.2011 9 V 357/11 K,G, KSR 9/2011 S. 12
Verstößt die Sanierungsklausel tatsächlich gegen Gemeinschaftsrecht?
Das FG Münster hat erhebliche Zweifel, ob die Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG) tatsächlich – wie die Europäische Kommission festgestellt hat – als unzulässige Beihilfe anzusehen ist. Das Gericht hat daher im Streitfall die Vollziehung von Steuerbescheiden ausgesetzt, in denen das Finanzamt unter Hinweis auf § 8c Abs. 1 KStG Verluste nicht mehr berücksichtigt hatte, obwohl unstreitig die Voraussetzungen der Sanierungsklausel erfüllt waren. Die Beschwerde zum BFH wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.