Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aufrechnung von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen
[i]Endert/Sepetauz, Auflösung von Steuerrückstellungen, BBK 16/2011 S. 761, NWB DAAAD-88820 Neben der korrekten Dotierung von Steuerrückstellungen bereiten in der Praxis häufig die daraus resultierenden Verbrauchs- und Auflösungsbuchungen bei Eingang des Steuerbescheids Probleme. Einen Sonderfall stellt dabei die Aufrechnung von Steuerforderungen und -verbindlichkeiten seitens des Finanzamts dar. Der Beitrag stellt die buchhalterisch zutreffende Behandlung der Aufrechnung anhand eines Beispielsfalls dar.
I. Grundlagen der Aufrechnung von (Steuer-)Ansprüchen
[i]Materielle VoraussetzungenRechtlicher Ausgangspunkt einer Aufrechnung im Rahmen von Steuerschuldverhältnissen ist gemäß § 226 Abs. 1 AO das Zivilrecht, namentlich die §§ 387 bis 396 BGB. Danach müssen die Gleichartigkeit und Fälligkeit der Leistungen sowie die subjektive Fähigkeit zur Anspruchsbefriedigung beider Parteien im Sinne einer Erfüllbarkeit gegeben sein (materielle Voraussetzungen) .
Übertragen [i]Gleichartigkeit aller Steueransprücheauf Steuerschuldverhältnisse bedeutet dies, dass sowohl eine Forderung des Steuerpflichtigen (Steuererstattungsanspruch) als auch seitens des Finanzamts (Verbindlichkeit in Form einer Steuer(nach-)zahlung) bestehen muss. Die Gleichartigkeit der Leistung ist grundsätzlich bei Steu...