BBK Nr. 17 vom Seite 793

Die „zeitnahe” Betriebsprüfung

Christoph Linkemann | verantwortlicher Redakteur

Vorteile, Nachteile oder am Ende gar nichts Neues?

Anfang [i]Praktische Schwierigkeiten bei lange zurückliegenden ZeiträumenJuli dieses Jahres hat der Bundesrat einer Änderung der Betriebsprüfungsordnung (BpO) zugestimmt, mit der das Instrument der „zeitnahen” Betriebsprüfung verankert wird. CDU/CSU und FDP hatten sich im Herbst 2009 im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Praxis der Betriebsprüfung zu reformieren. Denn die geprüften Unternehmen, deren Berater und auch die Finanzverwaltung beklagten immer wieder eigentlich vermeidbare Schwierigkeiten, wenn eine Betriebsprüfung lange zurückliegende Zeiträume umfasste:

  • Keine Rechts- und Planungssicherheit,

  • erheblicher Aufwand, um steuerrelevante Daten aus Alt-Systemen verfügbar zu halten,

  • hohe Steuernachzahlungen für ertragstarke Jahre, die in ertragschwachen Wirtschaftsjahren zu leisten sind,

  • zusätzlicher Aufwand durch hohe Erstattungs- oder Nachzahlungszinsen.

Abhilfe [i]Erstmals einheitliche Vorgehensweisesoll in diesen Fällen also die „zeitnahe” Betriebsprüfung schaffen, die beginnen kann, wenn für einen Besteuerungszeitraum rechtsverbindliche Steuererklärungen vorliegen. Bisher gab es in einzelnen Bundesländern bereits entsprechende Pilotprojekte. Nun liegt erstmals eine einheitliche und bundesweit abgestimmte Regelung vor. Ob die in sie gestellten Erwartungen nun erfüllt werden können, wird die Zukunft zeigen. Rüdiger Happe stellt die Vorschrift und ihre praktischen Auswirkungen aus der Sicht eines Betriebsprüfers ab Seite 807 vor und fragt sich, ob nicht schon die bisherige Rechtsgrundlage ausgereicht hätte. WP/StB Martin Costa und StB Friedrich Wamsler von Rölfs und Partner in München zeigen ab Seite 813 die wesentlichen Vor- und Nachteile aus der Sicht der Berater auf.

Insgesamt, [i]Vorteile überwiegenso das Fazit, dürften für die geprüften Unternehmen die Vorteile überwiegen. Bemängelt wird aber, dass die Vorschrift unkonkret formuliert sei. Das ergibt sich schon aus der Bezeichnung, denn wie kann etwas „nahe zur Zeit” sein, wenn die praktische Bedeutung dieses Worts schwankt zwischen „ziemlich bald” oder „vielleicht auch nie”?

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2011 Seite 793
NWB WAAAD-90379