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Rückverkaufsoptionen im Kfz-Handel
Folgen der aktuellen BFH-Rechtsprechung
[i]BFH, Urteil v. 17. 11. 2010 - I R 83/09 NWB KAAAD-61764 Anfang 2008 verblüffte der BFH Autohändler und Berater gleichermaßen mit der Veröffentlichung des Urteils v. - IV R 52/04 (BStBl 2009 II S. 705). Darin stellte der BFH erstmals fest, dass für vom Kraftfahrzeughändler übernommene Verpflichtungen, an [i]Prinz, StuB 7/2011 S. 262Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasing- oder Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen ist. Obwohl die Finanzverwaltung das Urteil mit einem Nichtanwendungserlass belegte ( BStBl 2009 I S. 890), bestätigte der BFH erneut obige Rechtsprechung mit Urteil v. - I R 83/09 NWB KAAAD-61764.
I. Rechtlicher Hintergrund
[i]Vereinbarung einer RückverkaufsoptionIn den vom BFH mit Urteilen v. und entschiedenen Fällen veräußerten Kraftfahrzeughändler jeweils Neuwagen an Leasinggesellschaften und Autovermietungen. Die Händler verpflichteten sich bei Vertragsschluss gegenüber den Käufern, die Wagen auf deren Verlangen zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt und Preis zurückzukaufen (Rückverkaufsoption). Die Händler bildeten für diese Rü...