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Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
Reisekosten bei Arbeitnehmern
Der Begriff „beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit“ hat seit dem Veranlagungszeitraum 2008 die Begriffe „Einsatzwechseltätigkeit“, „Fahrtätigkeit“ und „Dienstreise“ ersetzt. Welche steuerlichen Grundsätze für diese drei Formen der Auswärtstätigkeit seitdem gelten, beleuchtet der folgende Beitrag.
I. Einleitung
Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird.
Regelmäßige Arbeitsstätte ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers, insbesondere jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er mit einer gewissen Nachhaltigkeit immer wieder aufsucht oder aufgrund der dienst-/arbeitsrechtlichen Vereinbarung aufzusuchen hat.
Auch bei einem Vorstellungsgespräch eines Stellenbewerbers handelt es sich um eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit. Werden bei der Auswärtstätigkeit in nicht nur geringem Umfang private Angelegenheiten mit erledigt, ist eine Aufteilung in private und beruflich veranlasste Auf...