Wird während des Klageverfahrens die angefochtene Einspruchsentscheidung durch ein auswärtiges Finanzamt unter dessen Bescheidkopf
als Aussteller maschinell umgesetzt, handelt es sich um einen ändernden und ersetzenden Bescheid und ist der Rechtsstreit
insoweit wegen gesetzlichen Beklagtenwechsels an das für das auswärtige Finanzamt zuständige Finanzgericht zu verweisen.
Fundstelle(n): EAAAD-89485
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 03.01.2011 - 3 K 115/10
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