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IWB 16/2011 S. 588

Bulgarien | Ab 2012 darf das Haushaltsdefizit 2 % des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten

[i]Der maximale Umfang der Haushaltsausgaben darf 40 % des prognostizierten BIP nicht übersteigenMit einem Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung (s. Amtsblatt der Republik Bulgarien, Nr. 54/2011 v. 15.7.2011) das am 1.1.2012 in Kraft tritt, ist festgelegt, dass das Staatshaushaltsdefizit 2 % des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten darf. Der maximale Umfang der Haushaltsausgaben orientiert sich am konsolidierten Haushaltsprogramm und darf 40 % des prognostizierten Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen. Die Haushaltsprognose wird von der Regierung für jeweils drei Jahre bestätigt und jährlich entsprechend den Erfordernissen korrigiert.

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