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IWB Nr. 16 vom Seite 590

Schweiz und Deutschland paraphieren Steuerabkommen

Quelle: BMF Pressemitteilung Nr. 32/2011 v. 10.8.2011

Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben am in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert.

[i]Neues DBA mit der Schweiz paraphiertEs sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen.

Auf der Basis einer im Abkommen definierten Bemessungsgrundlage kann die Nachbesteuerung pauschal und anonym in Form einer Einmalzahlung durchgeführt werden.

Diese fließt dem deutschen Fiskus zu, der diese entsprechend der für die Einkommensteuer geltenden Regelungen auf die berechtigten Körperschaften verteilt.

Künftige Kapitalerträge und -gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungsteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert.

Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten.

[i]Mögliches Inkrafttreten Anfang 2013Der von den Unterhändlern Dr. Michael Ambühl (Staatssekretär Eidgenössisches Finanzdepartement) und Dr. ...

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