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BBK Nr. 16 vom Seite 770

Subjektiver Fehlerbegriff auf dem Prüfstand

Bilanzberichtigung: BFH ruft Großen Senat an

Rüdiger Happe

[i]BFH, Beschluss vom 7. 4. 2010 - I R 77/08, NWB HAAAD-43394Eine für den Steuerpflichtigen entscheidende Änderung im Umgang mit gewinn-erhöhenden Feststellungen durch die Betriebsprüfung könnte ein beim BFH anhängiges Verfahren nach sich ziehen. Der Große Senat des BFH muss darüber befinden, ob das Finanzamt bei ungeklärten bilanzrechtlichen Rechtsfragen an die Auffassung des Steuerpflichtigen gebunden ist, wenn diese Rechtsauffassung aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar war, oder ob es z. B. im Rahmen einer Betriebsprüfung davon abweichen darf. Schon jetzt sollten sich Betroffene alle Möglichkeiten offenhalten.

I. Vorbemerkungen

[i]Auswirkungen auf die Zulässigkeit einer BilanzberichtigungDer 1. Senat des BFH hat dem Großen Senat mit Beschluss vom - I R 77/08 die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob das Finanzamt bei ungeklärten bilanzrechtlichen Rechtsfragen an eine Auffassung gebunden sei, die der Steuerpflichtige seiner Bilanz zugrunde legt, unter der Voraussetzung, dass diese aus Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns vertretbar ist. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen GrS 1/10 geführt.

Diese sehr abstrakt anmutende Rechtsfrage hat einen konkreten Hinte...

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