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Berufsrecht | Mandatsübernahme bei Auflösung einer Sozietät
Wird eine Anwaltssozietät in der Form einer GbR aufgelöst, besteht der Anwaltsvertrag grds. mit der Liquidationsgesellschaft fort, sofern keine anderweitigen Abreden getroffen werden. Insoweit können ein oder mehrere der bisherigen Sozien auch im Wege der Vertragsübernahme in den Rechtsanwaltsvertrag eintreten. Davon ist i. d. R. auszugehen, wenn sich der Mandant, dem durch Rundschreiben angeboten wird, die ihn betreffende Angelegenheit von der bisherigen Bearbeiterin in der neu gegründeten Sozietät weiter betreuen zu lassen, sich ausdrücklich für diese Vertragsübernahme ausspricht. Es kommt dann nicht zu einer Kündigung des Mandats gegenüber der Liquidationsgesellschaft.