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Nachweise zur Anrechnung ausländischer Steuern
EuGH verwirft zu formalistische Anforderungen der Finanzverwaltung
Der EuGH hat in der Rs. Meilicke II erneut (nach dem Urteil v. - C-292/04, Meilicke I) eine Entscheidung zu den formalen Anforderungen und Nachweispflichten des Steuerpflichtigen für die Anrechnung ausländischer Steuern auf seine inländische Einkommensteuer getroffen.
Sachverhalt
Der , Meilicke I, die Voraussetzungen für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die persönliche inländische Einkommensteuer geschaffen. Die Entscheidung ließ jedoch offen, welche formalen Anforderungen insoweit an den Nachweis der ausländischen Körperschaftsteuer zu stellen sind. Daher legte das FG Köln diese Frage mit Beschluss v. (2 K 2241/02) dem EuGH erneut im Vorabentscheidungsverfahren vor. Darüber hinaus wurden dem EuGH in diesem Zusammenhang noch zwei weitere Fragen zur Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide nach § 175 AO vorgelegt.
Ermittlung der anrechenbaren ausländischen Steuern
Zunächst stellt der EuGH klar, dass die anrechenbaren ausländischen Steuern nach dem Körperschaftsteuersatz des Quellenstaats zu berechnen sind, aus dem die Einkünfte (hier: niederländische bzw. dänische Dividenden) gezahlt ...