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Personelle Verflechtung als Voraussetzung für Betriebsaufspaltung zwischen Mehrheitsaktionär und AG
Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist auch im Verhältnis zwischen einer Aktiengesellschaft und ihrem Mehrheitsaktionär grundsätzlich zu bejahen (Anschluss an das , BFHE 135 S. 330, BStBl II S. 479). Diese Grundsätze sind durch die zwischenzeitlichen Änderungen im Aktienrecht nicht überholt; sie sind auch auf börsennotierte Aktiengesellschaften anwendbar (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG).
Der BFH hält weiter daran fest, dass die von der Rechtsprechung des Reichs- und Bundesfinanzhofs entwickelten Grundsätze zur Betriebsaufspaltung verfassungskonform sind. Anders als ein GmbH-Gesellschafter dem Geschäftsführer der GmbH kann ein Mehrheitsaktionär einer AG...