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Umsatzsteuer | Anforderungen an CMR-Frachtbrief als Belegnachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in Versendungsfällen
Soll bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet belegmäßig durch einen CMR-Frachtbrief nachgewiesen werden, ist es grundsätzlich erforderlich, die für die Ablieferung vorgesehene Stelle (Bestimmungsort) anzugeben (Bezug: § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a Abs. 3 und 4 Satz 1 UStG; § 10 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 17a Abs. 1 und 4 UStDV; § 408 Abs. 1 Nr. 4 HGB; Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 Richtlinie 77/388/EWG; Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL; § 46 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO).
Den Belegnachnachweis als Voraussetzung für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung soll der liefernde Unternehmer in Versendungsfällen nach § 6a Abs. 3 UStG i. V. mit § 17a Abs. 4 Satz 1 UStDV u. a. durch einen Beleg entsprechend § 10 Abs. 1 UStDV, also z. B. durch Frachtbrief, Konnossement, Posteinlieferungsschein oder einen sonstigen handelsüblichen Beleg erbringen. Auch ein CMR-Frachtbrief ist grundsätzlich als Frachtbr...