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Umsatzrealisation bei Nutzungsrechten
I. Prinzipienorientierte Umsatzrealisation
Die Umsatzrealisation als entscheidender Tragpfeiler der Bilanzierung wird von den drei hier interessierenden Rechnungslegungswerken recht stiefmütterlich behandelt, was die Details der Anwendung anbetrifft. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB fordert lediglich die Beachtung des Realisationsprinzips, die steuerliche Bilanzierung versteckt sich hinter dieser Vorgabe nach Maßgeblichkeitsgrundsätzen. Das Framework zu den IFRS beschränkt sich auf die Erlösbestimmung bei hinreichend wahrscheinlichem (F.83) bzw. hinreichend sicherem (F.93) Zufluss, sofern der Erlösumfang verlässlich bestimmt werden kann (F.92). Entsprechend lauten die Anweisungen im einschlägigen Standard 18.14(c) und 18.14(d). Diese Prinzipienorientierung führt andererseits fast schon zwingend zu einer ausufernden Kasuistik, in den IFRS durch die „Beispiele” in IAS 18.IE sowie diverse IFRICs gefördert, die praktische Hinweise zur Handhabung dieser Prinzipien geben sollen. Für die deutsche Rechnungslegung springt traditionell der BFH in die Bresche mit seiner typischerweise einzelfallbezogenen Urteilsfindung zu spezifischen Sachverhalten. Der Dominanz des BFH wi...