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Gesellschaftsrecht | Einziehungsbeschluss bei Verstoß gegen das Kongruenzverbot nichtig
Die in vielen Satzungen für den Fall einer Trennung von einem unliebsam gewordenen Gesellschafter der GmbH vorgesehene Einziehungsregel führt zur Vernichtung des Geschäftsanteils, lässt aber das Stammkapital unberührt. Dadurch kann sich die Frage nach der Einhaltung des Kongruenzgebots (§ 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG) stellen, demzufolge die Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile mit dem Stammkapital übereinstimmen muss. Beinhaltet ein Beschluss über die Einziehung der Geschäftsanteile aber keine (parallele) gesellschaftsrechtliche Lösung zur Wahrung der Übereinstimmung zwischen den Nennbeträgen der Geschäftsanteile und dem Stammkapital, hat dies nicht bloß dessen Anfechtbarkeit, sondern seine Nichtigkeit zur Folge.
Teilweise wird dem Kongruenzgebot nur Bedeutung für die Gründung der GmbH beigemessen, wa...