Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer | Börsenzeitschriften als Werbungskosten
Das entschieden, dass auch Börsenzeitschriften (hier Effekten Spiegel, Depot-Optimierer, Finanztip, Wahrer Wohlstand und Oxford Club) zu den als Werbungskosten zu berücksichtigenden Arbeitsmitteln zählen können. Zeitschriften und Bücher sind dann Arbeitsmittel, wenn sie ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden (vgl. NWB NAAAD-54327). Bei einem gemischt genutzten Gegenstand ist nach der Rechtsprechung des BFH (, BStBl 2010 II S. 672) eine Aufteilung in Betracht zu ziehen. Diese Rechtsprechung ist auch anzuwenden, wenn zu entscheiden ist, ob Bücher oder Zeitschriften als Arbeitsmittel zu würdigen sind. Dabei ist die Eigenschaft eines Buchs oder ...