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Einkommensteuer | Mitgliedsbeitrag für Golfclub als Betriebsausgabe
Der Beitrag für einen Golfclub, den ein Sportartikel-Hersteller für einen Kommanditisten übernimmt, ist laut auch nicht anteilig als Betriebsausgabe abzugsfähig. Nach § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Durch § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG erfolgt eine Einschränkung dahingehend, dass die Aufwendungen für die Lebensführung nicht abgezogen werden dürfen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt. Das gilt auch dann, wenn die Aufwendungen zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die Ausübung einer Trendsportart wie das Golfspielen betrifft in erheblichem Umfang die private Lebensführung des Steuerpflichtigen. Die privaten und betrieblichen Veranlassungsbeiträg...BStBl 2010 II S. 672